Monatliche Gebühren in unseren Einrichtungen
Kinderkrippe
Für die Krippenzeit kann ein monatlicher staatlicher Zuschuss von bis zu 100,00 Euro beantragt wer-den. Dieser ist von den Eltern bei der zuständigen Stelle selbst zu beantragen, wird diesen auch direkt überwiesen und hängt von gewissen Einkommensgrenzen ab. (ww.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/).
Spielgeld: 5,00 € / Monat
Brotzeitgeld: 20,00 € / Monat
Mittagessen: 3,90 € / Nutzungstag
Spielgeld: 5,00 € / Monat
Brotzeitgeld: 20,00 € / Monat
Mittagessen: 3,90 € / Nutzungstag
Monatliche Gebühren in unseren Einrichtungen
Kindergarten
Für die gesamte Kindergartenzeit jeweils ab September des Jahres, in dem Ihr Kind 3 wird, bekommen Sie einen monatlichen staatlichen Zuschuss von 100,00 Euro, der von uns bei der Abbuchung bereits berücksichtigt wird. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun!
Spielgeld: 5,00 € / Monat
Brotzeitgeld: 30,00 € / Monat
Mittagessen: 4,90 € / Nutzungstag
Preise gelten ab 1.2.2023